DánskoAlter: 18-29
Aufenthaltsdauer: 12-24 Mon
Taschengeld: 4000 DKK
Arbeitszeit: 18-30 St.
Urlaub2 Wo/6 Mon.
Versicherung: bezahlt Familie
Sprachkurs: bezahlt Familie
 

 Welche Familien kommen als Gastfamilie infrage?

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Wenigstens ein Elternteil der Gastfamilie muss dänischer Staatsbürger sein.
  • Die Gastfamilie muss mindestens ein minderjähriges Kind haben.
  • Die Gastfamilie darf nicht von staatlichen Geldern abhängig sein. Sie muss eine Erklärung vorlegen, dass sie keine finanzielle Hilfe vom Staat nach dem dänischen Gesetz über die aktive Sozialpolitik bekommt. Diese Erklärung ist in dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung enthalten.
  • Die Gastfamilie darf nicht mehr als ein Au Pair gleichzeitig beschäftigen

Wer kann Au Pair in Dänemark werden?

Um in Dänemark Au Pair zu werden, muss man folgende Bedingungen erfüllen:

  • Man darf nicht verheiratet sein.
  • Man darf keine minderjährigen Kinder haben, für die man sorgen muss.
  • Man darf nicht von seiner Familie begleitet werden.

Reisekosten: Gastfamilie übernimmt die Kosten für die An- und Abreise des Au Pairs.

Sprachkurs: Das Au Pair muss genügend Freizeit haben, um an einem Sprachkurs teilnehmen zu können.

Kost und Logis: Das Au Pair erhält freie Kost und Logis. Das Au Pair bekommt die Mahlzeiten von der Gastfamilie und ein angemessenes eigenes Zimmer im Haus der Gastfamilie.

Freizeit: Das Au Pair hat einen und einen halben freien Tag pro Woche. Außerdem hat ein Au Pair das Recht, sich an offiziellen dänischen Feitertagen frei zu nehmen. Darüber hinaus muss es die Gelegenheit haben, seine Religion ausüben und an Gottesdiensten teilnehmen zu können. 

Urlaub: Die Gastfamilie und das Au Pair entscheiden gemeinsam, ob das Au Pair nach dem Urlaubsgesetz "Holiday Act"  oder nach dem Gesetz für besondere Anstellungsverhältnisse "Act on Certain Relationships Employment in Agriculture" angestellt wird.

Vertrag: Au Pair und Gastfamilie müssen einen Vertrag miteinander schließen. In Dänemark ist dieser Au Pair Vertrag bereits in dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung enthalten. Der Vertrag kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden. Der Au Pair Vertrag wird bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

Aufenthaltsgenehmigung:

  • Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss das Au Pair Kenntnisse der dänischen Sprache und Kultur haben oder Schwedisch, Norwegisch, Englisch oder Deutsch sprechen können.
  • Eine Aufenthaltsgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn das Au Pair nicht bereits zuvor eine Aufenthaltsgenehmigung gehabt hat.
  • Aufenthaltsgenehmigungen erhalten meist Au Pairs, die aus europäischen Ländern kommen oder aus Ländern, die ähnliche Standards und einen ähnlichen Lebensstil wie Dänemark haben.
  • Wenn das Au Pair während der letzten 3 Monate oder länger legal in einem anderen Land gelebt hat, kann es bei der dänischen Botschaft oder beim dänischen Konsulat im Land, in dem es die vergangenen 3 Monate gelebt hat, die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Der Au Pair Vertrag, der von der Gastfamilie und dem Au Pair unterschrieben wird, ist bereits in dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis enthalten.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung wird für ein Jahr ausgestellt und kann um 6 Monate verlängert werden. Die maximale Dauer für eine Aufenthaltsgenehmigung beträgt 18 Monate.

Staatsangehörige der nordischen Staaten (Finnland, Island, Norwegen und Schweden) sowie der EU/EEA  benötigen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie dürfen nach Dänemark reisen und dort arbeiten.

Au Pairs können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland stellen, bevor sie in Dänemark einreisen. Die Botschaft wird den Antrag an den Danish Immigration Service weiterleiten, der ihn dann bearbeitet.

Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man folgende Unterlagen:

  • 2 ausgefüllte Antragsformulare (die den Au Pair Vertrag bereits enthalten)
  • einen gültigen Ausweis
  • 2 aktuelle Farbfotos 3,5x4,5 cm, kein dunkler Hintergrund, das Gesicht muss 70% - 80% des Fotos einnehmen
  • eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (wenn das Au Pair minderjährig ist)
  • Geburtsurkunde
  • Bescheinigung über die Sprachkenntnisse und die Ausbildung des Au Pairs sowie ihre mögliche Beziehung zur Gastfamilie

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung:

Das Au Pair darf seine Tätigkeit weiterführen, während der Immigrationsdienst den Antrag prüft. Das Au Pair muss dann für dieselbe Gastfamilie unter denselben Arbeitsbedingungen, wie im bisherigen Vertrag vereinbart, weiterarbeiten. Der Vertrag darf nicht verändert werden. Der ursprüngliche Au Pair Vertrag, der zwischen Gastfamilie und Au Pair geschlossen wurde, muss ebenfalls verlängert und dem Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden. Ein Au Pair darf ohne die Genehmigung des dänischen Immigrationsdienstes keine Arbeit bei einer neuen Gastfamilie aufnehmen.

Achtung: Au Pairs, die illegal arbeiten, drohen Haftstrafen, oder sie können des Landes verwiesen werden. Gastfamilien, die illegal ein Au Pair beschäftigen, drohen ebenfalls Haftstrafen.

Spätestens 5 Tage nach Ankunft des Au Pairs muss er/sie sich beim Central Office of Registration (CPR Office) anmelden.

Arbeitserlaubnis/Steuern: Die Aufgaben eines Au Pairs werden nicht als Arbeit angesehen. Aus diesem Grund benötigen Au Pairs keine Arbeitserlaubnis. Achtung: Dennoch dürfen Au Pairs keine zusätzliche Arbeit annehmen - weder bezahlte noch unbezahlte. Das Verhältnis zwischen Au Pair und Gastfamilie wird als Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angesehen. Daher unterliegen Au Pairs den dänischen Steuer- und Urlaubsgesetzen. Bitte kontaktieren Sie die dänische Steuerbehörde SKAT um mehr Informationen zu erhalten.

Krankenversicherung: Wenn das Au Pair krank ist, muss die Gastfamilie weiterhin für Kost und Logis aufkommen und sich um das Au Pair kümmern, bis alle notwendigen Maßnahmen getroffen sind. Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Krankenversicherung für das Au Pair abzuschließen. 

 
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