Německo
Alter: 18-29
Aufenthaltsdauer: 1-12 Mon.
Taschengeld: 260 Eur
Arbeitszeit: 30 St
Urlaub:4 Wo/12  Mon.
Versicherung: bezahlt Familie
Sprachkurs: bezahlt Familie,50 EUR/Monat
 

 Erfüllen Sie diese Voraussetzungen?

In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahre?
Besitzt mindestens ein Elternteil die deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft?
Ihr Au Pair soll Ihre Kinder betreuen und leichte Arbeiten im Haushalt übernehmen?
Sie sprechen im täglichen Leben Deutsch?

Sie haben eine andere Nationalität als das Au Pair? 

 

Kost und Logis

Das Au Pair erhält für den gesamten Zeitraum seines Aufenthalts bei Ihnen freie Kost und Logis. Das gilt auch im Krankheitsfall und während der Urlaubszeit des Au Pairs. Als wichtiger Standard für die Unterbringung gilt: Bereitstellung eines eigenen Zimmers mit Fenster. Dies sollte abschließbar, heizbar und mindestens 8 Quadratmeter groß sein.

Taschengeld

Das Au Pair bekommt monatlich 260 Euro Taschengeld - übrigens auch während des Urlaubs und im Fall von Krankheit.

Reisekosten

Die Kosten für An- und Abreise trägt in der Regel das Au Pair.

Sprachkurs

Um die Sprache des Gastlandes zu lernen, sollte Ihr Au Pair einen Deutschkurs besuchen.

Aupairs erhalten zusätzlich zu ihrem Taschengeld monatlich 50 Euro für ihren Sprachkurs.

Tipp 1: Die Kosten für das Au Pair sind steuerrechtlich absetzbar

Die Kosten für das Au Pair sind steuerlich absetzbar. Aber Achtung: Damit das gezahlte Taschengeld auch anerkannt wird, muss das Geld auf ein Konto des Au Pairs überwiesen werden. Unser Tipp dazu: Das Konto kann in Deutschland bei einer deutschen Bank oder Sparkasse eröffnet werden. Am besten fragen Sie bei Ihrer Bank, ob sie günstige oder kostenlose Giro Konten für junge Leute oder Studenten anbieten.

Tipp 2: Betreuungsgeld für Familien mit Kindern zwischen einem und drei Jahren beantragen

Es gibt seit 1. August 2013 einen Rechtsansprach auf einen Betreuungsplatz in staatlich finanzierten Kindertagestätten. Wenn Sie für Ihr ein- bis dreijähriges Kind diesen Betreuungsplatz nicht nutzen, sondern es mit Hilfe eines Au Pairs zuhause betreuen, können Sie ab 1. August 2013 ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro beantragen. Ab August 2014 soll der Betrag auf 150 Euro pro Monat steigen. Das Betreuungsgeld erhalten allerdings nur Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde.

Die Bundesländer setzen die gesetzlichen Vorschriften zum Betreuungsgeld im Auftrag des Bundes um. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat als Ansprechpartner eine Liste der zuständigen Betreuungsgeldstellen veröffentlicht.

Arbeitszeit

Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach Gewohnheit und Bedürfnis der Gastfamilie. Inklusive Babysitting sollte das Au Pair nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich arbeiten.

Freizeit

Ihrem Au Pair steht pro Woche mindestens ein freier Tag zu. Einmal pro Monat sollte dies ein Sonntag sein. Sie als Gasteltern sollten dafür sorgen, dass das Au Pair mindestens 4 Abende pro Woche frei hat.

Urlaub

Wenn Sie Ihr Au Pair für ein Jahr aufnehmen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Fahren Sie in Urlaub und Ihr Au Pair übernimmt weiterhin Aufgaben wie die Betreuung der Kinder, gilt das für das Au Pair als ganz normale Arbeitszeit. Ein Urlaub mit der Gastfamilie zählt für das Au Pair nur dann als eigener Urlaub, wenn es lediglich kleinere Aufgaben übernehmen muss und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Sonderregelung für Familien ab vier Kindern

Familien ab vier Kindern dürfen zwei Au Pairs zum gleichen Zeitraum haben.

Versicherungen

Für Ihr Au Pair gelten immer die Bestimmungen des Gastlandes. Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie als Gastfamilie dafür sorgen, dass ihr Au Pair während seines Aufenthalts eine Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall hat. Sie als Gastfamilie tragen dafür auch die Kosten. 

Haben Sie dazu Fragen? Weitere Informationen zu Au Pair Versicherungen bekommen Sie bei unseren Versicherungspartnern Dr. Walter, Care Concept und Klemmer international. 

Weiterführende Information

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