Arbeitszeit: 30 St
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen?
In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind im schulpflichtigen Alter oder jünger? |
Sie besitzen die schweizerische Staatsbürgerschaft, eine Niederlassungsbewilligung C oder eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA? |
Ihr Au Pair soll Ihre Kinder betreuen und leichte Arbeiten im Haushalt übernehmen? |
Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse der im regionalen Umfeld gesprochenen Sprache? |
Sie haben eine andere Nationalität und sprechen eine andere Sprache als das Au Pair? |
Mindestens ein Elternteil ist vorwiegend im Haushalt tätig und kann das Au Pair während mindestens der Hälfte seiner Arbeitszeit betreuen? |
Sie sind bereit, Ihrem Au Pair ausreichend Zeit für den Besuch eines Sprachkurses zu geben und die Kosten zu übernehmen?
Aufenthaltsdauer Ein Au Pair Aufenthalt in der Schweiz dauert in der Regel bis zu 12 Monate. Au Pairs aus EU-/EFTA-Staaten können ihren Aufenthalt in begründeten Fällen bis zu einer Gesamtdauer von maximal 24 Monaten verlängern. Au Pairs aus Drittstaaten haben diese Möglichkeit nicht. AufgabenDie Hauptaufgabe Ihres Au Pairs ist die Betreuung Ihrer Kinder. Daneben hilft es bei der täglichen Hausarbeit mit. Dafür erhält es freie Verpflegung und Unterkunft. Sie sollten die Aufgaben gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Au Pair absprechen. Die genauen Tätigkeiten müssen dann im Vertrag festgehalten werden. Beachten Sie, dass Ihr Au Pair während mindestens der Hälfte seiner Arbeitszeit von einem Elternteil betreut werden muss. Seine Aufgaben umfassen nur leichte Hausarbeiten und die Betreuung der Kinder. Anspruchsvolle Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht gestattet, z. B. die Erziehung der Kinder oder Fremdsprachen- und Nachhilfeunterricht. KostenMit der Aufnahme eines Au Pairs erhöhen sich Ihre Lebenshaltungskosten, denn es wohnt eine weitere erwachsene Person in Ihrem Haushalt. Verpflegung und UnterkunftIhr Au Pair erhält während der gesamten Dauer seines Aufenthalts freie Kost und Logis. Es bekommt als Mitglied der Familie auch ein eigenes Zimmer. TaschengeldIn der Schweiz erhalten Au Pairs einen Lohn, der sich aus Taschengeld und Naturallohn zusammensetzt. Der Naturallohn wird in Form von Kost und Logis gewährt. Dieser entspricht pauschal 990 CHF. Das Taschengeld richtet sich nach Kanton und Alter. Es muss den kantonalen und den von den zuständigen Verbänden aufgestellten Richtlinien entsprechen und beträgt in der Regel zwischen 500 und 750 CHF netto im Monat. Bei Arbeitsunfähigkeit hat Ihr Au Pair Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Lohn wird auch während Urlaub und Feiertagen gezahlt. SprachkursAu Pairs, die in der Schweiz arbeiten, müssen einen Sprachkurs in der am Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache besuchen. Die Kursgebühren werden vollständig von Ihnen als Gastfamilie übernommen. Der Sprachkurs muss bei einem Aufenthalt von einem Jahr mindestens 120 Stunden umfassen (etwa 3-4 Stunden pro Woche). Sprachkurse von Privatpersonen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. ReisekostenIn einigen Kantonen müssen Gastfamilien die Reisekosten ihres Au Pairs übernehmen. Informieren Sie sich dazu bei der entsprechenden kantonalen Arbeitsmarktbehörde. Steuern und weitere BeiträgeAls Arbeitgeber tragen Sie der Kosten für Sozialbeiträge (AHV, IV, EO, ALV) sowie für Beiträge zur Kranken-, Unfall- (UVG) und Pensionsversicherung (BVG). Die Betriebsunfallversicherung (BU) wird ausschließlich von Ihnen bezahlt. Die Quellensteuer wird hingegen vom Bruttolohn abgezogen. Sie beträgt ungefähr 5 CHF pro Monat und wird jeweils zum Ende jedes Kalenderjahres fällig. Dazu müssen Sie beim kantonalen Steueramt ein Abrechnungsformular einreichen. ArbeitszeitIhr Au Pair wird nur halbtags beschäftigt und darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. In der Regel betrifft das die Tage Montag bis Samstag. Die Arbeitszeiten müssen so gestaltet werden, dass Ihr Au Pair einen Sprachkurs besuchen kann. FreizeitIhr Au Pair hat Anspruch auf mindestens einen ganzen freien Tag pro Woche. Je nach Kanton kann es hierzu gesonderte Regelungen geben. UrlaubDie Anzahl der Urlaubstage Ihres Au Pairs richtet sich nach seinem Alter. Au Pairs bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben 5 Wochen Urlaub pro Jahr. Au Pairs über 20 haben Anspruch auf 4 Urlaubswochen im Jahr. Je nach Kanton kann es hier noch weitere oder andere Regelungen geben. |