Au Pair und Gastfamilie können den Au Pair Vertrag jederzeit unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Dazu genügt ein formloses Schreiben. Die Kündigungsfrist ist in den meisten Ländern zwei Wochen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Vertragsverhältnis auch mit sofortiger Wirkung gelöst werden.
Die meisten Konflikte oder Missverständnisse lassen sich jedoch durch ein offenes und ehrliches Gespräch lösen. Die Kündigung sollte daher immer der letzte Ausweg sein.
Was muss im Falle einer Kündigung beachtet werden?
Au Pair und Gastfamilie sollten unsere Agentur informieren